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Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 12.08.2019 ein neues Rundschreiben (06/2019 (BA)) zu Zinsänderungsrisiken (ZÄR) im Anlagebuch (AB) veröffentlicht. Das Rundschreiben setzt die aus den im Juli 2018 von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ver-öffentlichten "Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs" (EBA/GL/2018/02) resultierenden Ände-rungen um. 

Die Neufassung enthält gegenüber dem bisherigen Rundschreiben umfassendere Vorgaben zur Berechnung einer Zinsänderung (Abschnitt 3) und zur Auswertung der Zinsänderungsszenarien (Abschnitt 4), wobei die Institute bei der Berechnung der Barwertänderung weiterhin ihre  internen Methoden und Verfahren verwenden können, soweit diese den "Mindest-anforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk) entsprechen.  

Neben den beiden bereits bestehenden Zinsszenarien (Parallelver-schiebung der Zinsstrukturkurve um +/- 200 Basispunkte) werden durch das Rundschreiben sechs weitere Zinsszenarien 
  1.  Parallelverschiebung aufwärts
  2.  Parallelverschiebung abwärts
  3.  Versteilung
  4. Verflachung
  5. Kurzfristschock aufwärts
  6. Kurzfristschock abwärts
zur Ermittlung eines zusätzlichen Frühwarnindikators neu eingeführt. Die Höhe der den neuen Szenarien zugrunde zu legenden Zinsschocks sind dem Schreiben differenziert nach Währungen in einer Anlage beigefügt.

Das Rundschreiben ersetzt das bisherige Rundschreiben 09/2018 (BA) und tritt am 31.12.2019 in Kraft.  

Kontakt

Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 12.08.2019 ein neues Rundschreiben (06/2019 (BA)) zu Zins-änderungsrisiken (ZÄR) im Anlagebuch (AB) veröffentlicht. Das Rundschreiben setzt die aus den im Juli 2018 von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichten "Leitlinien zur Steue-rung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs" (EBA/GL/2018/02) resultierenden Änderungen um. 

Die Neufassung enthält gegenüber dem bisherigen Rundschreiben umfassendere Vorgaben zur Berechnung einer Zinsänderung (Abschnitt 3) und zur Auswertung der Zinsänderungsszenarien (Abschnitt 4), wobei die Institute bei der Berechnung der Bar-wertänderung weiterhin ihre  internen Methoden und Verfahren ver-wenden können, soweit diese den "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk) entsprechen.  

Neben den beiden bereits bestehenden Zinsszenarien (Parallelver-schiebung der Zinsstrukturkurve um +/- 200 Basispunkte) werden durch das Rundschreiben sechs weitere Zinsszenarien 
  1.  Parallelverschiebung aufwärts
  2.  Parallelverschiebung abwärts
  3.  Versteilung
  4. Verflachung
  5. Kurzfristschock aufwärts
  6. Kurzfristschock abwärts
zur Ermittlung eines zusätzlichen Frühwarnindikators neu eingeführt. Die Höhe der den neuen Szenarien zugrunde zu legenden Zins-schocks sind dem Schreiben differenziert nach Währungen in einer Anlage beigefügt.

Das Rundschreiben ersetzt das bisherige Rundschreiben 09/2018 (BA) und tritt am 31.12.2019 in Kraft.  

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Die Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht (BaFin) hat am 12.08.2019 ein neues Rundschreiben (06/2019 (BA)) zu Zinsänderungsrisiken (ZÄR) im Anlagebuch (AB) veröffentlicht. Das Rundschreiben setzt die aus den im Juli 2018 von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichten "Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs" (EBA/GL/2018/02) resultierenden Änderungen um. 

Die Neufassung enthält gegenüber dem bisherigen Rundschreiben umfassendere Vorgaben zur Berechnung einer Zinsänderung (Abschnitt 3) und zur Auswertung der Zinsänderungs-szenarien (Abschnitt 4), wobei die Institute bei der Berechnung der Bar-wertänderung weiterhin ihre  internen Methoden und Verfahren verwenden können, soweit diese den "Mindest-anforderungen an das Risikomana-gement" (MaRisk) entsprechen.  

Neben den beiden bereits bestehenden Zinsszenarien (Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um +/- 200 Basispunkte) werden durch das Rund-schreiben sechs weitere Zinsszenarien 
  1.  Parallelverschiebung aufwärts
  2.  Parallelverschiebung abwärts
  3.  Versteilung
  4. Verflachung
  5. Kurzfristschock aufwärts
  6. Kurzfristschock abwärts
zur Ermittlung eines zusätzlichen Frühwarnindikators neu eingeführt. Die Höhe der den neuen Szenarien zugrunde zu legenden Zinsschocks sind dem Schreiben differenziert nach Währungen in einer Anlage beigefügt.

Das Rundschreiben ersetzt das bisherige Rundschreiben 09/2018 (BA) und tritt am 31.12.2019 in Kraft.  

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